Covid-19 Regeln

Der Ablauf einer Kulturveranstaltung ist in Zeiten einer Pandemie ein sehr spezieller. Wir achten auf die Gesundheit aller und deshalb sind einige besondere Regeln zu beachten, die zum Teil über die von der Regierung derzeit vorgeschriebenen hinaus gehen:

Treffpunkt-Kultur-Bühne

Publikumsbereich

  • Der Publikumsbereich vor der Bühne wird mit einem Band eingegrenzt. Innerhalb dieses Bereichs müssen die Besucher/innen ab 7 Jahren entweder einen gültigen Covid-Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis samt Ausweis vorweisen (3-G-Regel in Wien ab 1. Oktober: geimpft, genesen, PCR getestet).
  • Die Sessel-Anordnung erfolgt in 1m Abständen.
    Dies ist derzeit eine zusätzliche und freiwillige Sicherheitsmaßnahme. Wer möchte, kann die Sessel innerhalb einer Besuchergruppe zusammenrücken.
  • Zu fremden Besucher/innen ist der Abstand einzuhalten, sowohl im Sitzen als auch beim Betreten und Verlassen des Geländes.
  • Weiters gilt:
    Hände regelmäßig waschen / desinfizieren
    (Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung)
    – Bei Krankheits- / Erkältungssymptomen bitte zuhause bleiben
    – Mindestabstand von 1m einhalten zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt / der Besuchergruppe angehören

Die Covid-19 Maßnahmen können sich je nach aktueller Gesetzeslage noch ändern und werden hier laufend aktualisiert.

Hinter den Kulissen

Auch hinter den Kulissen achten wir natürlich auf die Gesundheit aller. Für Mitarbeiter/innen und Künstler/innen gilt ebenfalls die 3-G-Regel. Mitarbeiter/innen, die in ständigem Kontakt mit den Besucher/innen sind, tragen einen Mund-Nasen-Schutz.

Vorhang auf!

Die mitwirkenden Haushalte sind zunächst einzeln zu einem Gespräch eingeladen, das vom Team der Wiener Mischkulanz geführt wird und von Filmemacher Abusidu Almalik aufgezeichnet wird. Für diese Gepräche müssen alle mitwirkenden Personen einen gültigen Covid-Test vorweisen.

Für die „Dates“, also die Zusammenkünfte von jeweils 2 Haushalten, eines Musik-Duos und des Filmemachers, müssen ebenfalls von allen Beteiligten gültige Covid-Tests vorgewiesen werden.

Die aktuelle Gesetzeslage wird selbstverändlich berücksichtigt.